Praxistipps
Es kann immer nützen zu wissen, wie die Gepflogenheiten des Urlaubslandes sind, das man besucht.
Hier einige Tipps für Chile:
1. Tanzen und Skaten kann man auf der Straße, bloß ohne jeglichen Alkoholgenuss
2. Am besten jeden Vornamen merken, denn Betitelungen und förmliches Ansprechen sind unhöflich
3. Bahnhöfe und Busstationen dürfen fotografiert werden, nicht aber der Flughafen
Sie wollten immer schon wissen, wo genau Aserbaidschan liegt und warum es das Land des Feuers genannt wird?
Oder sind Sie auf der Suche nach einer ebenso reichhaltigen wie antiken Kultur?
Oder einem Land, das Asien mit Europa verbindet?
In diesem Buch finden Sie all das und noch mehr!
ASERBAIDSCHAN: 100 FRAGEN UND ANTWORTEN
ist das Resultat einer gemeinsamen Umfrage der Europäischen Aserbaidschan-Gesellschaft und der Englisch-Aserbaidschanischen Jugendgesellschaft nach den häufigsten und wissenswertesten Fragen über Aserbaidschan.
Als Herausgeber hoffen wir, dass dieses Buch vielen Menschen nützlich sein wird. Es enthält viele praktische Tipps und unbekannte Informationen sowohl für den Reisenden als auch für alle Anderen mit einem Interesse an Aserbaidschan – sei er Student oder Fachmann, ein Journalist auf der Suche nach einem spannenden Thema oder ein Geschäftsmann, der sich einen ganz neuen Blick auf das Land wünscht.
Dieses reichhaltig illustrierte Buch beschreibt die Geographie, die Geologie und das Klima ebenso wie die politischen, gesellschaftlichen und historischen Aspekte dieses faszinierenden Flecks Erde.
Sie erhalten diese herausragende Publikation mit ihren 208 Seiten für € 14,90 auch bei inventia.
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Weitere Informationen zum Thema Aserbaidschan: 5 Dinge, die Du jetzt wissen solltest!
Jetzt möchte ich ja nicht allzu pessimistisch daher kommen, aber bald beginnen sie eben:
die großen Ferien (in NRW ab dem 23.7.!) und dazu kommt oft noch schlechtes Wetter. Was sage ich – das schlechte Wetter ist ja schon da.
Die Menschen schwanken in diesen Juli-Tagen zwischen früher November-Depression, Sehnsucht nach Kachelmann und schicksalsergebenem Sarkasmus.
Bei all dem Leid sollten wir zumindest bei Regen den Durchblick behalten.
Eine tolle Idee ist dieser Schirm, der in diesem Jahr in keinem heimischen Urlaub fehlen darf!
Gesehen bei designboom.com
BBB – Borns bissige Bemerkungen vom 10.7.2011:
Zum Glück sind die notorischen Meckerer nach einer Reise nur eine klitzekleine Minderheit, aber deren Gründe für eine Reisepreisminderung sind oft skurril. Manchmal eher witzig, wie jener Zeitgenosse, dessen Reiseziel ausgebucht war, weshalb er nur einen Platz auf der Warteliste bekam. Als daraus keine Buchung wurde verklagte er den Reiseveranstalter mit der Begründung „Wissen Sie was ich zuhause, statt im Urlaub, mit meiner Frau aushalten musste?“
Oder ein anderer beklagte sich über „eine Woche schlechtes Wetter, aber ausgerechnet am Abreisetag schien die Sonne“. Klar, dass dafür der Reiseveranstalter verantwortlich ist und deshalb verklagt werden muss.
Manchmal auch weltfremd, wie jener Urlauber, der Schadenersatz wollte, weil die Reiseleiterin ihn nicht darüber aufgeklärt hatte, dass man Krokodile in freier Wildbahn nicht streicheln darf. Zum Glück hatte das Krokodil seinen Arm beim danach Schnappen verfehlt, sonst wäre er nicht mehr in der Lage gewesen überhaupt einen Beschwerdebrief zu schreiben.
Jetzt machte wieder ein Klage Furore: Hitlergruss als Reisemangel.
Was in den Zeitungsmeldungen zu kurz kam, war die Gesamtklage des enttäuschten Urlaubers. Denn wenn schon Klage, dann aber richtig:
1. Während seines Aufenthalts wurde von einer Sonnenliege, die er normalerweise benutzte, die Auflage weggenommen und einem anderen Urlauber gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Urlauber nicht auf der Liege gelegen. Die Auflage gehörte dem Hotel. Erst nach einer 30-minütigen Diskussion bekam er die Auflage zurück.
2. Zwei Tage vor der Rückreise wurde am Abend auf einer Bühne Sketche aufgeführt. Als der Gruß der Deutschen demonstriert werden sollte, gingen zwei Animateure im Stechschritt aufeinander zu. Beim Vorbeigehen erhoben sie den linken Arm und brüllten laut “Heil”.
Als der Reisende wieder zuhause war, verlangte er von dem Reiseunternehmen Minderung des Reisepreises und zwar 10 % des Gesamtreisepreises für das Entfernen der Auflage und 25 % Nachlass vom Gesamtreisepreis für die Unannehmlichkeiten durch den Sketch. Außerdem war er der Meinung, ihm stünde auch ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsgesetz von mindestens 500 Euro zu.
Mit seinem Sonnenliege-Problem konnte der Urlauber das Gericht nicht überzeugen. Wobei allerdings anzumerken ist, dass ein echter Profi eigentlich zwei Liegen reserviert, denn die Sonne wandert ja bekanntlich im Laufe des Tages (umgangssprachlich!).
Aber der Hitlergruß, so fand die Richterin, sei ein Reisemangel. Allerdings konnte sie nicht erkennen, dass dadurch der gesamte Urlaub verdorben sein sollte.
Ergebnis: 20% Reisepreisminderung für die letzten zwei Tage, aber kein Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Dem Kläger stehen 34,45 Euro zu. Herzlichen Glückwunsch! Mehr Geld war der geschmacklose Sketch auch nicht wert.
Bei dieser Gelegenheit sei der großartige Science fiction Autor Douglas Adams zitiert. Der befasste sich in seinem Klassiker „Das Restaurant am Ende des Universums“ auch mit Reisebeschwerden. Im Reiseführer für das Universum wird berichtet: „Gefräßige Plapperkäfer machen für vorbeikommende Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Leider war hier ein Druckfehler, richtig hätte es heißen müssen: „Gefräßige Plapperkäfer machen aus vorbeikommenden Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Die Reaktion des Reiseführers auf die entsprechende Beschwerde: „Der Reiseführer ist endgültig, die Wirklichkeit ist oft ungenau“.
Wer mehr zum Thema Urlaubsbeschwerden lesen will, dem sei das Buch „Sorry, Ihr Hotel ist abgebrannt“ empfohlen. Auf Seite 207 des Buches findet man ein Interview mit….. Ratet mal mit wem?
Zur Erinnerung nochmals die bislang meistgelesene Bissigen Bemerkungen vom 15.8.2010: „Offener Brief an BILD: Betrifft Urlaubs-Mängel“.
Und noch etwas. Die BBBs haben ganz vergessen darauf hinzuweisen, dass am 5. Juli, vor 170 Jahren, die erste Pauschalreise des legendären Thomas Cook, von Leicester nach Lougborough, stattfand. Die Süddeutsche Zeitung, hat diese Woche zwar den 17. Mai 1861, als ersten Reisetermin ausgemacht, aber da ist sie leider 20 Jahre zu spät. Lustigerweise war dieser Artikel mit „Das haben wir uns verdient“ überschrieben, was sehr an einen langjährigen Slogan des Reise-Konkurrenten TUI erinnerte.
inventia hält es mit Emilio Tachhini: “Wer einmal Reiseleiter war, hat das Fegefeuer bereits hinter sich”…..





