Europa

Was heißt denn bitte schön “juristische Privatrechtskodifikation” auf Englisch?

Oder “Leistungsgleichrichter für elektrischen Strom”?

Ja, bald schaust Du nicht mehr dumm aus der Wäsche, wenn diese Fragen gestellt werden ;-) .

Sprachreisen liegen voll im Trend und erfreuen sich wachsender Beliebtheit: die fortschreitende Globalisierung erfordert Fremdsprachen

Sprachreisen - das fehlende Puzzlestück für Deinen Erfolg!

kenntnisse aller Niveaus von den Angestellten, im Internet geht ohne Englisch gar nix, viele Unternehmen fordern schon häufig in Ihren Stellenausschreibungen mehr als eine Fremdsprache und überhaupt: vielleicht möchtest Du ja auch nur ein paar Sprachkenntnisse für Deinen nächsten Urlaub in Spanien (oder Lateinamerika), im französisch-sprachigen Teil von Kanada oder in den USA erlangen oder vertiefen.

“Eine Sprache lernt man am besten im Land!”

Was auch immer Du möchtest, bei inventia gibt es die richtige Lösung für Dich!

Sprachreisen gibt es für Schüler und Studenten genauso wie für Erwachsene.

Für Anfänger und Fortgeschrittene.

Es gibt Sprachkurse in großen Gruppen, kleinen Gruppen oder gar Einzelzunterricht.

Sprachkurse für´s Business, für die Reise, für den Small-Talk oder Fachvokabular für spezielle Berufssparten, Crash-Kurse. Viele Business-Sprachreisen sind sogar steuerlich absetzbar!

Sprachkurse für Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch u.v.m.

Die Unterbringung kann in Privatfamilien, in Appartments, in einfachen Hotels oder auch in Luxushotels stattfinden. Mit Studiosus-Sprachreisen kannst Du sogar beim Lehrer wohnen (das wollten wir doch immer schon einmal ;-) ).

Die meisten Veranstalter bieten alles an. Und überlassen ihren Kunden die Qual der Wahl.

Sprachreisen kannst Du als Pauschalreise oder in individuellen Bausteinen bei inventia buchen.

Und wohin soll die Reise gehen?

Englisch lernen in – Schottland, Irland, England, Malta, Kanada (Vancouver, Calgary, Toronto), USA (Seattle, San Francisco, Santa Barbara, Los Angeles, San Diego, Chicago, New York, Boston, Washington, Fort Lauderdale, Miami), Südafrika (Kapstadt), Australien (Sydney, Gold Coast, Brisbane, Cairns) und Neuseeland (Auckland, Wellington, Christchurch)

Französisch lernen in – Kanada (Montréal, Québec) und Frankreich (Paris, Côte d´Azur (Nizza, Antibes))

Italienisch lernen in – Mailand, Florenz, Siena, Rom, Elba und Kalabrien

Spanisch lernen in – Spanien, Kuba, der Dominikanischen Republik, Mexiko, Ecuador, Costa Rica und Chile

Portugiesisch lernen in – Lissabon oder an der Algarve (Portugal)

Russisch lernen in – Moskau und St. Petersburg (Russland)

Chinesisch lernen in – Peking (China)

Japanisch lernen in – Kanazawa (Japan)

Arabisch lernen in – Rabat (Marokko)

Teuer? Nö.

Preisbeispiel: 1 Woche Sprachunterricht in Malaga, Andalusien mit Spanisch-Standardkurs (20 Lektionen à 50 Min./Woche, max. 12 Teilnehmer pro Klasse) mit Unterrichtsmaterial, Teilnahmezertifikat und Einführungstour El Palo gibt es schon ab € 187,- pro Person

(zzgl. Anreise und Unterkunft)

Ich schicke Dir ein Angebot für Deine individuelle Sprachreise!

Sende eine E-Mail an inventia mit dem voraussichtlichen Reisedatum, der Reisedauer und der Sprache, die Du lernen möchtest sowie Deinen Vorkenntnissen, und ich sende Dir ein Angebot für Deine individuelle Sprachreise zu.

Hast Du Fragen zu Deiner Sprachreise? Dann ruf mich unter 0208 – 6266842 an.

Deine Stephanie Gräf

inventia -Reisen| Qualität| Service

Das ist so richtig eine Ausstellung nach meinem Geschmack!

In Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission und der TUI Deutschland zeigt der Gasometer Oberhausen die Ausstellung Magische Orte – Natur- und Kulturmonumente der Welt - und das noch bis zum 30.12.2011.

Während die Antike nur Sieben Weltwunder kannte, zählt die UNESCO heute über 900 Welterbestätten: Meisterwerke der Baukunst des Menschen und gewaltige Monumente der Natur. Beide werden im Gasometer Oberhausen auf zwei Ebenen gleichermaßen bedeutend präsentiert.

Im Zentrum der Ausstellung steht die 43 Meter hohe Skulptur “Regenwaldbaum” von Wolfgang Volz als “Kathedrale der Natur” – symbolisch für die Schönheit, Fruchtbarkeit und Verletzbarkeit des ewigen Kreislaufes der Natur.

Ich hab´ schon eine Dauerkarte!

Weitere Informationen: www.gasometer.de

Seit 1934 existiert ein Gesetz, das das Ungeheuer von Loch Ness, für den Fall dass es existiert, unter Naturschutz stellt.

Malta war bislang der einzige EU-Staat, in dem Ehescheidung gesetzlich verboten war. Regierung und Kirche reagierten enttäuscht auf die Entscheidung des Volkes. Zumal das Ja zur Scheidung sehr viel deutlicher ausfiel als gedacht.
Zwar haben Volksabstimmungen in Malta keinen bindenden Charakter, doch Ministerpräsident Lawrence Gonzi erklärte unmittelbar, nachdem das Ergebnis feststand, er werde das Wählervotum respektieren – auch gegen seine persönliche Auffassung.
In Malta, das als streng katholisch gilt, dürfte bislang nur nochmal heiraten, wer sich zuvor entweder im EU-Ausland scheiden ließ oder ein kirchenrechtliches Ehe-Annullierungsverfahren absolvierte.
Organisiert wurde das Referendum ausgerechnet von einem Abgeordneten der christlich-demokratischen Nationalpartei, die das Land regiert. Vorbild für das neue Scheidungsrecht soll Irland sein. Das heißt, Eheleute müssen zunächst vier Jahre lang getrennt leben und dann prüfen, ob eine Versöhnung noch möglich ist. Der Ton im Wahlkampf war sehr rau gewesen.

Quelle: BizTravel (ein fvw Magazin)

Warten auf den Flug: Gestrandete Passagiere haben Anspruch auf Betreuungsleistungen – etwa die Versorgung mit Getränken.

Die Folgen der Aschewolke aus Island sind spürbar. Reisende, die nun nicht fliegen können, dürfen zumindest damit rechnen, die Ticketkosten erstattet zu bekommen. Viel mehr ist nicht drin.

Die Aschewolke aus Island beeinträchtigt inzwischen auch den Luftverkehr in Mitteleuropa. Die Europäische Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol rechnete am Dienstag (24.5.) mit rund 500 Flugausfällen im Laufe des Tages. Wer einen Flug gebucht hat, der nun nicht stattfindet, habe Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, erläutert die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk. Eine über den Ticketpreis hinausgehende Entschädigung stehe Passagieren im Fall von höherer Gewalt aber nicht zu, so die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Was ist, wenn mein Flug ausfällt?

Fällt der Flug aus, weil der Luftraum wegen der Aschewolke aus Island gesperrt ist, gilt das als ein Fall von höherer Gewalt. Das heißt, die Fluggesellschaft kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Sie muss zwar den Ticketpreis zurückzahlen. Es gibt aber keinen Anspruch auf weitere Entschädigung zum Beispiel nach der Fluggastrechteverordnung der EU. Eine Ausnahme gilt für Betreuungsleistungen wie Getränke für Passagiere, die auf dem Flughafen warten müssen.

Was ist, wenn ich schon ein Hotel gebucht habe?

Ist die Anreise nicht möglich, weil es keine Flüge gibt, ist der Urlauber rechtlich in der Regel verpflichtet, im Voraus gebuchte Hotelübernachtungen und den Mietwagen zu bezahlen. «Ich kann nur empfehlen, mit dem Hotel oder Autovermieter auf Kulanzbasis zu verhandeln», rät Sabine Fischer-Volk. «Die Chancen sind aber nicht blendend, denn die Hotels haben ja ohnehin schon Einbußen. Aber man sollte es versuchen und kann um einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt bitten.»

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Fällt eine Pauschalreise zum Beispiel nach Island oder Großbritannien aus, bekommen die Kunden den Reisepreis zurück. Sie erhalten aber keinen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Will der Kunde nicht zu Hause bleiben, sollte er um kostenloses Umbuchen bitten. «In der Regel ist das auch kein Problem», sagte Fischer-Volk. Denn dieser Wunsch ist oft durchaus im Interesse des Veranstalters.

Muss ich eine Anreise per Schiff akzeptieren?

Ist kein Flug zum Reiseziel möglich, schlägt der Veranstalter vielleicht eine alternative Anreise vor – etwa mit Bus und Fähre nach Großbritannien. «Aber das ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung», sagt Sabine Fischer-Volk. «Das kann ich akzeptieren – muss es nicht.»

Was ist, wenn mein Rückflug ausfällt?

Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat und nun nicht mehr nach Hause fliegen kann, hat Anspruch darauf, auf Kosten der Fluggesellschaft untergebracht zu werden, bis sich eine Rückflugmöglichkeit ergibt. Oder der Kunde entscheidet sich dafür, den Ticketpreis zurückzubekommen und die Heimreise auf eigene Faust zu organisieren.

Gilt das auch bei Pauschalreisen?

Nein, im Fall von höherer Gewalt muss der Kunde die Kosten eines unfreiwillig verlängerten Aufenthaltes selbst bezahlen. Wird die Rückreise teurer als ursprünglich geplant, zum Beispiel weil sich die Flugroute ändert oder andere Verkehrsmittel wie die Bahn hinzukommen, teilen sich Kunde und Reiseveranstalter die Kosten.

Und wenn ich in den nächsten Tagen verreisen will?

Wer in den kommenden Tagen zum Beispiel nach Island oder Großbritannien in den Urlaub fliegen wollte, hat nun zwei Optionen: «Für besonders ängstliche Kunden ist es vielleicht besser, sie kündigen den Reisevertrag und riskieren es, die Stornogebühren bezahlen zu müssen», sagte Fischer-Volk. «Oder ich frage beim Veranstalter, ob ich auf ein anderes Ziel umbuchen kann.» Die Mutigeren könnten aber auch abwarten, ob der Flug zum geplanten Zeitpunkt möglich ist. «Kann ich dann nicht reisen, bekomme ich den Reisepreis zurück, oder ich frage beim Veranstalter nach, ob ich kostenlos auf ein anderes Ziel umbuchen kann.»

(25.5.2011, dpa/tmn)
Quelle: Reise + Preise

Stephanie Graef

Stephanie Graef

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