Allgemein
Ich hoffe, dass Ihr alle gut ins neue Jahr gerutscht seid!
Lange war es ziemlich ruhig hier auf meinem Blog. Aber zum Glück nur hier und nicht im “echten Leben”. Es war eine aufregende Zeit mit vielen verschiedenen Projekten.
So habe ich zum Beispiel meine Zertifizierung als Fernstudien-Dozentin für Incentive-Reisen eingereicht. Puuh, das hat mich irgendwie an Schule erinnert und ich habe über mich gelernt, dass die Wissenschaft und ich in diesem Leben sicher keine guten Freunde mehr werden.
Dann erhielt ich zur gleichen Zeit sechs (!!) Anfragen für verschiedene internationale Incentive- und Konferenzgruppen! Das bedeutete dann mehrere Nachtschichten für Angebotseinholungen, -auswertungen und die Vorbereitung der vielen Präsentationen sowie deren Nachbereitung und vertragliche Fixierung.
Und natürlich mehrtägige Vorreisen in die einzelnen Gebiete, um die Angebote auch qualitativ zu prüfen.
Aber was sich hier wie großes Katzengejammer anhört ist lediglich Erleichterung nach der Unterschrift vieler Verträge für wunderschöne Incentive- und/oder Konferenzreisen nach Marrakech, die Côte d´Azur, Prag (2 x) und Dubrovnik. Die Entwicklung ist ja äußerst erfreulich und von mir aus kann es so weiter gehen!
Jetzt bleibt wieder etwas mehr Lust für meinen Blog und ich verspreche, dass ich hier wieder öfter mit tollen Reise-Ideen und -Informationen auftauchen werde.
Habt Ihr schon Ideen?
Wohin geht Eure Reise in diesem Jahr?
Schickt mir Eure Reisewünsche und -anfragen zu und ich übersende Euch Euer ganz individuelles Angebot!
Ich wünsche allen meinen Leserinnen und Lesern ein tolles 2012 und viele schöne Reisen!
Viele Grüße aus überall – heute einmal aus Berlin!
Eure Stephanie
Sie wollten immer schon wissen, wo genau Aserbaidschan liegt und warum es das Land des Feuers genannt wird?
Oder sind Sie auf der Suche nach einer ebenso reichhaltigen wie antiken Kultur?
Oder einem Land, das Asien mit Europa verbindet?
In diesem Buch finden Sie all das und noch mehr!
ASERBAIDSCHAN: 100 FRAGEN UND ANTWORTEN
ist das Resultat einer gemeinsamen Umfrage der Europäischen Aserbaidschan-Gesellschaft und der Englisch-Aserbaidschanischen Jugendgesellschaft nach den häufigsten und wissenswertesten Fragen über Aserbaidschan.
Als Herausgeber hoffen wir, dass dieses Buch vielen Menschen nützlich sein wird. Es enthält viele praktische Tipps und unbekannte Informationen sowohl für den Reisenden als auch für alle Anderen mit einem Interesse an Aserbaidschan – sei er Student oder Fachmann, ein Journalist auf der Suche nach einem spannenden Thema oder ein Geschäftsmann, der sich einen ganz neuen Blick auf das Land wünscht.
Dieses reichhaltig illustrierte Buch beschreibt die Geographie, die Geologie und das Klima ebenso wie die politischen, gesellschaftlichen und historischen Aspekte dieses faszinierenden Flecks Erde.
Sie erhalten diese herausragende Publikation mit ihren 208 Seiten für € 14,90 auch bei inventia.
Eine E-mail an welcome@inventia.de mit der Bestellmenge, Liefer- und Rechnungsanschrift genügt! Bezahlung: nur per Vorauskasse!
Weitere Informationen zum Thema Aserbaidschan: 5 Dinge, die Du jetzt wissen solltest!
Warten auf den Flug: Gestrandete Passagiere haben Anspruch auf Betreuungsleistungen – etwa die Versorgung mit Getränken.
Die Folgen der Aschewolke aus Island sind spürbar. Reisende, die nun nicht fliegen können, dürfen zumindest damit rechnen, die Ticketkosten erstattet zu bekommen. Viel mehr ist nicht drin.
Die Aschewolke aus Island beeinträchtigt inzwischen auch den Luftverkehr in Mitteleuropa. Die Europäische Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol rechnete am Dienstag (24.5.) mit rund 500 Flugausfällen im Laufe des Tages. Wer einen Flug gebucht hat, der nun nicht stattfindet, habe Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, erläutert die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk. Eine über den Ticketpreis hinausgehende Entschädigung stehe Passagieren im Fall von höherer Gewalt aber nicht zu, so die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Was ist, wenn mein Flug ausfällt?
Fällt der Flug aus, weil der Luftraum wegen der Aschewolke aus Island gesperrt ist, gilt das als ein Fall von höherer Gewalt. Das heißt, die Fluggesellschaft kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Sie muss zwar den Ticketpreis zurückzahlen. Es gibt aber keinen Anspruch auf weitere Entschädigung zum Beispiel nach der Fluggastrechteverordnung der EU. Eine Ausnahme gilt für Betreuungsleistungen wie Getränke für Passagiere, die auf dem Flughafen warten müssen.
Was ist, wenn ich schon ein Hotel gebucht habe?
Ist die Anreise nicht möglich, weil es keine Flüge gibt, ist der Urlauber rechtlich in der Regel verpflichtet, im Voraus gebuchte Hotelübernachtungen und den Mietwagen zu bezahlen. «Ich kann nur empfehlen, mit dem Hotel oder Autovermieter auf Kulanzbasis zu verhandeln», rät Sabine Fischer-Volk. «Die Chancen sind aber nicht blendend, denn die Hotels haben ja ohnehin schon Einbußen. Aber man sollte es versuchen und kann um einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt bitten.»
Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?
Fällt eine Pauschalreise zum Beispiel nach Island oder Großbritannien aus, bekommen die Kunden den Reisepreis zurück. Sie erhalten aber keinen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Will der Kunde nicht zu Hause bleiben, sollte er um kostenloses Umbuchen bitten. «In der Regel ist das auch kein Problem», sagte Fischer-Volk. Denn dieser Wunsch ist oft durchaus im Interesse des Veranstalters.
Muss ich eine Anreise per Schiff akzeptieren?
Ist kein Flug zum Reiseziel möglich, schlägt der Veranstalter vielleicht eine alternative Anreise vor – etwa mit Bus und Fähre nach Großbritannien. «Aber das ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung», sagt Sabine Fischer-Volk. «Das kann ich akzeptieren – muss es nicht.»
Was ist, wenn mein Rückflug ausfällt?
Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat und nun nicht mehr nach Hause fliegen kann, hat Anspruch darauf, auf Kosten der Fluggesellschaft untergebracht zu werden, bis sich eine Rückflugmöglichkeit ergibt. Oder der Kunde entscheidet sich dafür, den Ticketpreis zurückzubekommen und die Heimreise auf eigene Faust zu organisieren.
Gilt das auch bei Pauschalreisen?
Nein, im Fall von höherer Gewalt muss der Kunde die Kosten eines unfreiwillig verlängerten Aufenthaltes selbst bezahlen. Wird die Rückreise teurer als ursprünglich geplant, zum Beispiel weil sich die Flugroute ändert oder andere Verkehrsmittel wie die Bahn hinzukommen, teilen sich Kunde und Reiseveranstalter die Kosten.
Und wenn ich in den nächsten Tagen verreisen will?
Wer in den kommenden Tagen zum Beispiel nach Island oder Großbritannien in den Urlaub fliegen wollte, hat nun zwei Optionen: «Für besonders ängstliche Kunden ist es vielleicht besser, sie kündigen den Reisevertrag und riskieren es, die Stornogebühren bezahlen zu müssen», sagte Fischer-Volk. «Oder ich frage beim Veranstalter, ob ich auf ein anderes Ziel umbuchen kann.» Die Mutigeren könnten aber auch abwarten, ob der Flug zum geplanten Zeitpunkt möglich ist. «Kann ich dann nicht reisen, bekomme ich den Reisepreis zurück, oder ich frage beim Veranstalter nach, ob ich kostenlos auf ein anderes Ziel umbuchen kann.»
(25.5.2011, dpa/tmn)
Quelle: Reise + Preise




